Alle Tage Jagdsabotage

Aus: Jubiläums Ausgabe 2004 / 20 Jahre die tierbefreier e.V.

Wer Tieren das Leben rettet, wird dafür bestraft

Die vielleicht in Deutschland am häufigsten angewandte Aktionsform des Autonomen Tierschutzes war über Jahre gesehen das Umsägen von Hochsitzen. Nahezu jede Ausgabe diverser Tierrechtszeitungen war voll von Berichten über Aktionen dieser Art. Die erste Hochsitz-Sabotage, die im Archiv des Bundesverbandes der Tierbefreier dokumentiert ist, stammt aus dem August des Jahres 1986. In einem BekennerInnenschreiben an die Neuss-Grevenbroicher Zeitung bekannten sich die „Autonomen Tierschüzer, Kommando Orzowei“ zur Zerstörung von vier Hochsitzen bei Neuenhausen. Es folgten Aktionen der „Fleißigen Fasane“, der „Wilden Wölfe“, des „Kommandos bleifreier Wald“ oder der „Nagenden Biber“. Der Schwerpunkt dieser Aktionen lag im Münsterland. Allein hier – so schrieb eine Jagdzeitung mit Berufung auf die Polizei – seien im ersten Halbjahr 1993 150 Hochsitze zu Fall gebracht worden.

Lügen vom Ansägen

In vielen Fällen übernahm der Bundesverband der Tierbefreier die Information der Medien. Dadurch konnte die Bevölkerung über die Motive der JagdgegnerInnen und die Lügen der Jagd-Lobby aufgeklärt werden, zumindest, wenn der Chefredakteur der jeweiligen Lokalzeitung nicht selbst Revierpächter oder Hegeringsleiter war. Wenn doch, war in solchen Fällen von Terroranschlägen, Gewalttaten oder Attentaten auf Hochsitze die Rede. Immer wieder wurde den Autonomen unterstellt, sie würden Hochsitzstangen ansägen und so das Leben der JägerInnen oder noch schlimmer – das Leben spielender Kinder gefährden. Diese Verleumdungen gingen so weit, dass HochsitzsägerInnen sich teilweise direkt in ihren BekennerInnenschreiben vom Ansägen der Hochsitze distanzierten.

Tatort Friedhof

Anfang der 90er Jahre häuften sich in ganz Deutschland Sabotageaktionen in noch direkterer Form. Dabei wurde ganz konkret die Konfrontation mit JägerInnen während der Jagd gesucht. Durch schlichte Anwesenheit und Verwicklung der JägerInnen in Gespräche konnten diese am Töten gehindert werden. Wenn dies nicht ausreichte, stellten sich die TierrechtlerInnen mit Transparenten oder Regenschirmen ins Schussfeld, beschützten die Tiere also quasi mit dem eigenen Körper. Am 18. Februar 1992 sabotierten etwa 15 AktivistInnen erfolgreich eine Kaninchenjagd auf dem Lauheider Friedhof in Münster/Telgte. Nach einer Schlägerei mit den JägerInnen, die sich um ihre „Beute“ gebracht sahen und sich dafür auf brutale Weise rächen wollten, wurden vier SaboteurInnen verhaftet. Was folgte, war die erste vollkommen übertriebene Kriminalisierung und Hetze gegen Jagd-SaboteurInnen. Gegen sie wurde vom Staatsschutz wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt. Einen „Kaninchen-Abwehrzaun“ sollten sie zerstört haben, und zwar zunächst auf einer Länge von 10 Metern, die später auf 300 Meter und letztlich auf 900 Meter verlängert wurde. Die Jagd-Lobby hat ihre VertreterInnen eben überall sitzen, in der Wirtschaft, der Politik und eben auch der Justiz. Bezeichnend auch, dass ein von der Veganen Offensive Ruhrgebiet eingerichtetes Rechtshilfekonto von der Volksbank Dortmund gekündigt wurde, nachdem in Vorstandskreisen bekannt geworden war, wofür das Geld auf diesem Konto dienen sollte.

Am 12. Mai 1993 begann der Prozess gegen die vier SaboteurInnen, und der hatte es in sich. Richter Schüppmann und ein Schöffe bekundeten gleich zu Beginn, dass sie selbst schon an einer Jagd beteiligt waren. Den Zeugen der Anklage legte Schüppmann Aussagen förmlich in den Mund, während er die Angeklagten andauernd unterbrach. Am zweiten Prozesstag wurde das Publikum, das aus UnterstützerInnen der Angeklagten und Zivil-PolizistInnen vom Staatsschutz bestand, ausgesperrt. Anschließend wurde dem zweiten Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Richter überraschend stattgegeben. Der Prozess war zunächst geplatzt. Später wurden die vier Beklagten zu Strafen zwischen 150 und 1500 Mark verurteilt. Dass die JägerInnen gedroht und geschlagen hatten, wurde ihnen nicht geglaubt.

Gewehrkolben eingesetzt

Wie gefährlich Jagdsabotagen sein können, erfuhr eine Tierrechtlerin am 12. Dezember 1992 in Emsdetten am eigenen Leib. Zunächst stellten die JägerInnen die Jagd nicht ein, obwohl sich Personen im Schussfeld befanden, dann schlug ein Jäger mit dem Gewehrkolben auf die Frau ein, die Glück hatte, diesen Angriff zu überleben. Der Jäger hatte sich provoziert gefühlt, weil er zuvor fotografiert worden war. Der am Boden liegenden Frau raubte er anschließend auch noch die Kamera.

Eine der größten Jagdsabotagen fand Mitte Januar 1995 in Linz statt. Annähernd 200 JagdgegnerInnen sorgten für einen Abbruch des Gemetzels. Auch hier wurde eine Tierrechtlerin verletzt, die von einem Jäger mit seinem Auto angefahren worden war. Während der Jagdsabotage kam es nach Polizeiangaben auch zur Zerstörung von Hochsitzen und Beschädigungen von Autos der Jäger. In dieser Hochzeit der Jagdsabotagen reichte manchmal schon die Drohung von TierrechtlerInnen aus, um eine Jagd gar nicht erst stattfinden zu lassen. Im Siebengebirge etwa blieben 200 Jäger- und 80 TreiberInnen gleich ganz zu Hause, nachdem mit einigen Telefonanrufen eine Sabotage angekündigt worden war.

Messen im Visier

Die „Jagd und Hund“ ist die bundesweit größte Messe für Jagd und Angeln. Klar, dass diese Veranstaltung seit Jahren ein Hauptziel von Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams von JagdgegnerInnen darstellt. Der Innenraum der Messe wurde gestürmt, in einem anderen Jahr das Dach besetzt oder sich an das Eingangstor gekettet. Die tierbefreier) demonstrierten auch regelmäßig gegen die Wiesbadener Messe „Jagd, Fischen und Natur“, wo ebenfalls jährlich zigtausende BesucherInnen Waffen und „Trophäen“ aus aller Welt bewunderten. 1998 etwa gelang es, vor dem Eingang zehn große Säcke mit Blättern, Ästen und Tannenzapfen auszuschütten und diese anschließend mit mehreren Litern Theaterblut gut durchzumengen. Solche Aktionen, manchmal aber auch nur Parolensprüche wie „Jäger sind Mörder“ nahm die Staatsgewalt häufig zum Anlass, um TierrechtlerInnen einzukesseln, illegal zu filmen, zu verhaften, erkennungsdienstlich zu behandeln (Fotos, Fingerabdrücke), sie schlichtweg wie Schwerstkriminelle zu behandeln. Mehrfach wurden Privatwohnungen und auch die Geschäftsstelle der tierbefreier von der Polizei durchsucht.

Nach einer Jagdstörung im Dezember 1998 in Strümp bei Düsseldorf verhängte ein Gericht ein Bußgeld über 100 Mark gegen den Tierrechtler Ulf Naumann, das der heutige tierbefreier-Vorsitzende sich zu zahlen weigerte. „Für die Verhinderung des Erschießens von Tieren werde ich keine Buße tun“, begründete Naumann. Daraufhin wurde ein Haftbefehl zur Erzwingungshaft erlassen. Am 12. April 2001 stellte sich Naumann den Behörden und wurde für zwei Tage in die JVA Essen gesteckt. Damit war er der erste Jagdgegner, der in Deutschland in den Knast gehen musste, weil er sich vor das Gewehr eines Jägers gestellt hatte.